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   SG Speyer, 11.08.2004 - S 7 RI 704/03   

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https://dejure.org/2004,26674
SG Speyer, 11.08.2004 - S 7 RI 704/03 (https://dejure.org/2004,26674)
SG Speyer, Entscheidung vom 11.08.2004 - S 7 RI 704/03 (https://dejure.org/2004,26674)
SG Speyer, Entscheidung vom 11. August 2004 - S 7 RI 704/03 (https://dejure.org/2004,26674)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Facharbeiter mit Vorgesetztenfunktion - Verweisungstätigkeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Rheinland-Pfalz, 08.09.2003 - L 2 RI 160/02

    Gewährung einer Rente wegen Berufsunfähigkeit; Inanspruchnahme des Berufsschutzes

    Auszug aus SG Speyer, 11.08.2004 - S 7 RI 704/03
    Jedenfalls sei bei einem Bewerber mit durchschnittlichem allgemeinen intellektuellen Leistungsvermögen und durchschnittlicher Wahrnehmungs- und Bearbeitungsgeschwindigkeit davon auszugehen, dass sich dieser innerhalb von drei Monaten die eventuell fehlenden Computerkenntnisse aneignen kann (vgl. LSG Rheinland-Pfalz, 8.9.2003 - L 2 RI 160/02-).

    Dabei berücksichtigt das Gericht, dass die Anforderungen an die kaufmännischen Grundkenntnisse nicht überspannt werden dürfen (so auch LSG Rheinland-Pfalz, 8.9.2003 - L 2 RI 160/02-).

  • BSG, 21.02.1995 - 8 RKn 4/93

    Anspruch eines türkischen Staatsangehörigen auf Knappschaftsrente wegen

    Auszug aus SG Speyer, 11.08.2004 - S 7 RI 704/03
    Schließlich wird auch nicht definiert, welche Tätigkeiten der Vorarbeiter in welchem Maße ausführt, ob er also weitgehend die gleiche Arbeit wie seine Untergebenen verrichtet und er somit lediglich "Erster unter Gleichen" ist (vgl. BSG, 21.2.1995 - 8 RKn 4/93 -) oder ob sein Tätigkeitsbild weitestgehend durch Führungsaufgaben definiert ist.
  • BSG, 21.02.1995 - 8 RKn 5/93

    Anspruch eines türkischen Staatsangehörigen auf Knappschaftsrente wegen

    Auszug aus SG Speyer, 11.08.2004 - S 7 RI 704/03
    Für die Zuordnung zur Gruppe der "Facharbeiter mit Vorgesetztenfunktion" ist im einzelnen erforderlich, dass der Versicherte in der Regel keinen Weisungen eines anderen im Arbeiterverhältnis stehenden Beschäftigten unterworfen war; ferner, dass er nicht lediglich als "schlichter Vorarbeiter" die gleichen Arbeiten wie seine Facharbeiterkollegen verrichtete, und dass er nicht nur in engem Rahmen eine herausgehobene Stellung innerhalb einer Gruppe von Ungelernten und Angelernten innehatte (BSG, 21.2.1995- 8 RKn 5/93 -).
  • BSG, 30.10.1991 - 8 RKn 4/90

    Anspruch auf Rente infolge Berufsunfähigkeit - Anspruch der Witwe auf Auszahlung

    Auszug aus SG Speyer, 11.08.2004 - S 7 RI 704/03
    Die Kammer verkennt zwar nicht, dass grundsätzlich der Größe einer Gruppe, der der Versicherte vorstand, eine nur geringe Bedeutung beigemessen wird (so durch das BSG, 30.10.1991 - 8 Rkn 4/90 -).
  • BSG, 19.06.1997 - 13 RJ 93/96

    Gewährung von Rente wegen Berufsunfähigkeit - Begriff der Berufsunfähigkeit -

    Auszug aus SG Speyer, 11.08.2004 - S 7 RI 704/03
    Zur Gruppe der "Facharbeiter mit Vorgesetztenfunktion" oder zur Gruppe der "besonders hoch qualifizierten Facharbeiter" zählen diejenigen Versicherten, die wegen der geistigen und persönlichen Anforderungen ihrer Tätigkeit die Facharbeiter deutlich überragen und die deswegen in die Spitzengruppe der Lohnskala (vgl. dazu BSG, 19.6.1997- 13 RJ 93/96) eines entsprechend differenzierten Tarifvertrages eingestuft sind.
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